17.03.2016 - Am 01.03.2016 hatte der BGH erneut in einem Fall über die Prüfungspflichten des Bewertungsportals für Ärzte jameda zu entscheiden. Der klagende Zahnarzt wandte sich an den BGH mit der Argumentation, dass es ihm ohne Informationen über den Patienten und die beanstandete Behandlung nicht möglich sei, sich wirksam gegen eine solche Bewertung zu verteidigen. Außerdem seien aus seiner Sicht nur Bewertungen zulässig, die von tatsächlichen Patienten abgegeben worden sind.
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