Auf dem 2016er Wordcamp in Nürnberg haben wir in einer Session vorgestellt, unter welchen Umständen ein Content-Management-System, das unter GPL lizenziert wurde, um Komponenten erweitert werden darf, die unter kommerzieller Lizenz stehen.
Die weit verbreiteten Content-Management-Systeme Wordpress, Drupal, TYPO3 oder Joomla stehen wie Linux unter GPL-Lizenz. Das bedeutet, dass Änderungen am CMS und hiervon abgeleitete Werke auch unter einer kompatiblen Open Source Lizenz stehen müssen. Die Betreiber-Communities nehmen diese Verpflichtung sehr ernst und verstoßen Softwareanbieter, die beispielsweise mit Themes unter kommerziellen Lizenzen am Markt auftreten. Wordpress verweist auf die Lizenz-FAQ von Drupal, die keinen Zweifel aufkommen lässt, dass jegliche Erweiterung des CMS auch unter GPL stehen muss. Wir sehen das aus juristischer Sicht anders. Es gibt Konstellationen, bei denen Erweiterungen auch unter kommerzieller Lizenz als Closed Source Software weitergegeben werden dürfen.
Es kommt auf die Frage an, wann derivative work vorliegt und ob die eigene Software getrennt vertrieben wird. Hier werden kontrovers unterschiedliche Meinungen vertreten. Am besten nähern wir uns der Fragestellung über die Allgemeinpole und deren Vertreter.