28.07.2016 - Die Hamburger Staatsanwaltschaft ist der Meinung: Facebook unterliegt nicht deutschem Recht, da nicht strafbar sein dürfe, was nicht gut verfolgt werden könne. Außerdem wollen die Hamburger herausgefunden haben, dass es im irischen Recht (trotz EU Mitgliedschaft) keine Löschungsverpflichtung wie nach deutschem Recht gebe. Das bayerische Justizministerium sieht das anders. Deutsches Recht sei sehr wohl anwendbar, jedenfalls für Volksverhetzungen und Beleidigungen; auch hafte Facebook für illegale Inhalte, wenn konkrete Kenntnis der Inhalte besteht oder bei "doloser Verweigerung der Kenntnisnahme".
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