15.11.2012
Heute ist es so weit, dass der BGH nochmals Gelegenheit bekommt, zu einem Filesharing-Fall, der die Nutzung von Tauschbörsen im Internet durch Familienangehörige zum Gegenstand hat, zu verhandeln und bisher heftig umstrittene Sicherheits-, Belehrungs- und Kontrollpflichten des Inhabers eines Internetanschlusses gegenüber berechtigten Mitnutzers dieses Anschlusses zu entscheiden. Den Sachverhalt und eine Zusammenfassung der vorinstanzlichen Entscheidungen des LG und OLG Köln finden Sie hier.