06.01.2013
Eine kleine Posse aus der Würzburger Justiz erregt die Gemüter: Die Würzburger Staatsanwaltschaft beantragt in einem Strafverfahren einen Durchsuchungsbeschluss bei dem Würzburger Rechtsanwalt und Pflichtverteidiger Christian Mulzer. Das Bundesverfassungsgericht hat besonders hohe Hürden angesetzt, wenn bei einem unschuldigen Zeugen und Anwalt nach Belastungsmaterial gesucht wird. Der Untersuchungsrichter wäre verpflichtet, in diesen Konstellationen besonders sorgfältig zu prüfen und nicht lediglich die Abwägungen der antragsstellenden Staatsanwaltschaft zu übernehmen. Der erlassene Beschluss ist beinahe wortgleich mit dem Antrag, was Herrn Mulzer zu dem nachvollziehbaren, aber aus Justizsicht sträflich ungebührlichen Vorwurf veranlasst, der Richter hätte nicht eigenständig geprüft.