14.05.2013
Der BGH hat heute zur sog. Autovervollständigen-Funktion ("Autocomplete") des Suchmaschinenanbieters Google entschieden und Google eine Niederlage beschert. Der BGH hielt die Vorschlagsfunktion für rechtswidrig, wenn bei einer Sucheingabe automatisiert Begriffe im Zusammenhang mit dem Namen einer Person vorgeschlagen werden, die das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen können. Dies sei der Sphäre von Google zuzurechnen.