19.05.2014 - Mit seiner aktuellen Entscheidung bestärkt der EUGH das Recht des Bürgers im Internet „vergessen" zu werden. Nach dieser Entscheidung hat der einzelne Bürger im Einklang mit der EU-Datenschutzrichtlinie unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, die Löschung von Links auf der Ergebnislisten der Suchmaschinen zu erwirken, wenn diese private Informationen zu seiner Person preisgeben.
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EuGH bestärkt Rechte des Bürgers „vergessen“ zu werden
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